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Jeder ist willkommen

Das stationäre Hospiz für den Kreis Soest steht erwachsenen Menschen aller Religionen, Konfessionen, Nationalitäten und sexuellen oder weltanschaulichen Orientierungen offen.

Stationäres Hospiz

Ist eine adäquate Versorgung zu Hause nicht mehr möglich – z.B. weil die familiären Strukturen eine umfassende Betreuung nicht zulassen oder die Belastung für pflegende Angehörige zu groß wird – ist das stationäre Hospiz das letzte Zuhause.
Hier haben auch die Familie, Freunde und Bekannte Platz.

Das Christliche Hospiz Soest

Wir nehmen schwerstkranke und sterbende Menschen auf, die an einer unheilbaren, fortschreitenden oder fortgeschrittenen Erkrankung leiden, deren Lebenserwartung begrenzt ist und bei denen eine stationäre Krankenhausbehandlung nicht mehr nötig sowie eine ambulante Betreuung nicht mehr ausreichend ist.

Die Aufnahme

Eine Aufnahme erfolgt in der Regel nicht von einem auf den anderen Tag.
Aus den individuellen Vorbereitungen und den Aufnahmekriterien ergeben sich für den Gast und seine An-/ und Zugehörigen eine unterschiedliche Zeitspanne bis zur Aufnahme.
Unsere Gäste sollten vor der Aufnahme möglichst umfassend über die Einrichtung sowie ihre Ziele informiert sein und willentlich einem Einzug zustimmen. Auch An-/Zugehörige, Bevollmächtigte und gesetzliche Betreuer*innen, deren Kooperationsbereitschaft und Begleitung in unserer Arbeit zentral ist, sollten von einer stationären Aufnahme überzeugt sein.

Vor der Aufnahme kann jederzeit eine persönliche oder telefonische Beratung im Hospiz eingeholt werden.
Hier empfehlen wir eine Kontaktaufnahme möglichst frühzeitig, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Versorgung ausreichend scheint und/oder Selbständigkeit gegeben ist.

Rufen Sie uns gerne an unter 02921/66074-60
oder schreiben Sie eine E-Mail an info@hospiz-soest.de

Wichtigstes Aufnahmekriterium ist eine Erkrankung, die voraussichtlich in absehbarer Zeit zum Tod führen wird und aus medizinischer Sicht keine Aussicht auf Heilung besteht.
Ein Aufenthalt in einem Hospiz muss zunächst von einem Arzt/von einer Ärztin befürwortet werden. Nach Aufnahme erfolgt der Kontakt zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder - bei privat Versicherten – zur/m beauftragten Gutachter*in. Ärzt*innen werden einen Aufenthalt für notwendig erachten, wenn Patient*innen an einer Erkrankung leiden, die voranschreitet und bei der eine Heilung ausgeschlossen ist.
Die Lebenserwartung muss ärztlicherseits als begrenzt auf Tage, Wochen oder wenige Monaten eingeschätzt werden.
Zudem muss eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung notwendig oder von Patient*innen erwünscht sein. Eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung in einem stationären Hospiz kommt insbesondere bei Menschen mit folgenden Diagnosen vor:

• Krebserkrankungen,
• Vollbild der Infektionskrankheit AIDS,
• Erkrankungen des Nervensystems, wie ALS,
• chronische Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankungen

Häusliche Situation und soziales Umfeld

Wir gewichten in unserer Aufnahmeplanung die Möglichkeiten der Versorgung in ambulanten Netzwerken: Sind alle Leistungen ausgeschöpft (Palliative Einschreibung, Pflegedienste, Einbindung ambulante Hospizdienste)? Liegt eine besondere Überforderung bei Angehörigen vor? Sind Kinder jüngeren Alters und/oder Heranwachsende im häuslichen Umfeld als Angehörige/ Zugehörige zu berücksichtigen? Sind Gäste alleinlebend?

Überleitung stationären Pflegeeinrichtungen

Bei Aufnahmeanträgen und Überleitungen von Gästen aus genannten Einrichtungen gehen wir zunächst davon aus, dass eine Versorgung annähernd gesichert ist. In Abhängigkeit von unserer Belegungssituation ist eine Aufnahme in diesen Fällen u.U. mit längeren Wartezeiten verbunden.

Symptomlast und Verlegungsfähigkeit

Die Einschätzung der Symptomlast von Seiten der Gäste und ihres sozialen Umfeldes, der behandelnden Mediziner*innen sowie des Pflegenetzwerkes gilt als mitentscheidend für die Aufnahme. Unserer Erfahrung nach können wir Gästen aus dem häuslichen Umfeld eine erneute Krankenhauseinweisung auf diese Weise ersparen. In Einzelfällen besuchen wir unsere Gäste kurzfristig zu Hause oder in der überleitenden (Pflege)Einrichtung.
In der konkreten Aufnahmesituation gestalten wir die pflegerische Überleitung direkt mit der entlassenden Einrichtung (Krankenhäuser, Palliativstationen, Stationäre Pflegeeinrichtung der Kurzzeitpflege, häusliche Pflegenetzwerke) und entscheiden letztlich miteinander über die Verlegungsfähigkeit von Gästen. In Einzelfällen werden wir uns in einer beginnenden Sterbephase gegen eine Verlegung zum Wohle der Gäste aussprechen.

Für die Aufnahme in das Christliche Hospiz Soest werden folgende ausgefüllte Formulare benötigt. Die Formulare werden aus den überleitenden Einrichtungen bzw. von den Arztpraxen per Fax oder Email an das Hospiz übersandt.

1. Ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der Notwendigkeit vollstationärer Hospizversorgung.

Bitte drucken Sie diese Bescheinigung aus und lassen sie vom Hausarzt ausfüllen. Ohne die Vorlage einer von den Ärzt*innen attestierten Hospiznotwendigkeit wird kein Platz auf der Aufnahmeliste eröffnet.

2. Antrag auf vollstationäre Hospiz- und Pflegeleistungen

Bitte drucken Sie diese Bescheinigung aus und tragen alle Angaben so weit wie möglich ein. Hilfestellungen geben Ihnen dabei die Arztpraxis oder die Sozialdienste der Krankenhäuser. Die Vorlage des Antrages wird erst bei Aufnahme notwendig. Wichtig: Der Antrag muss von dem Hospiz-Gast oder einem Bevollmächtigten unterschrieben werden.

3. Einschreibung ins Palliativnetz

Gäste müssen vor der Aufnahme ins Hospiz ins Palliativnetz Soest/HSK eingeschrieben sein. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare werden vom Hospiz der Verwaltung des Palliativnetzes Soest/HSK GbR zur Verfügung gestellt.
Bitte drucken Sie diese Dokumente aus und lassen sie vom Hausarzt ausfüllen.
Wichtig: Der Antrag muss von dem Hospiz-Gast oder einem Bevollmächtigten unterschrieben werden.

Kontakt

Ich stehe Ihnen für den Erstkontakt und zu allen Fragen rund um die Aufnahme gerne zur Verfügung.

Angelika Köster Einrichtungsleitung

Telefon:    02921/66074-60
EMail: info@hospiz-soest.de

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